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Air Namibia streicht ausgewählte Flüge

Auf der Flugstrecke von Frankfurt nach Windhoek sind einige Flugtage im Dezember und Januar betroffen / Umbuchungen und Stornierungen sind möglich

Air Namibia reduziert im Dezember 2009 und Januar 2010 vorübergehend ihr Flugangebot ab Deutschland. Die Nonstop-Verbindung von Frankfurt am Main nach Windhoek wird an insgesamt sechs ausgewählten Tagen gestrichen. Die nationale Fluggesellschaft von Namibia bedient diese Strecke derzeit sechs Mal pro Woche – jeden Tag außer mittwochs.
In den Tagen vor und nach Weihnachten sowie im Januar kommenden Jahres werden folgende Air Namibia-Flüge gestrichen:

Frankfurt – Windhoek
25. Dezember 2009
29. Dezember 2009
01. Januar 2010
15. Januar 2010
22. Januar 2010
29. Januar 2010

Windhoek – Frankfurt
24. Dezember 2009
28. Dezember 2009
31. Dezember 2009
14. Januar 2010
21. Januar 2010
28. Januar 2010

Passagiere, die für die oben genannten Flugtage bereits Tickets für die Strecke Frankfurt-Windhoek erworben haben, können selbstverständlich kostenfrei stornieren und auf frühere oder spätere Verbindungen der Airline ausweichen. Air Namibia wird entsprechende Änderungswünsche möglichst reibungslos realisieren. Kunden, die nicht auf ein Alternativangebot der Flugesellschaft ausweichen möchten, bekommen ihren Ticketpreis in voller Höhe zurück
erstattet.

www.airnamibia.de

2 Antworten auf “Air Namibia streicht ausgewählte Flüge”

  • Oliver Everling (Website)
    schreibt am Freitag, 06-01-12 18:28:

    Air Namibia streicht Flüge ohne jeden Schadensersatz und will dazu eine Lücke im Reiserecht nutzen - so geschehen am 10. Dezember 2011, als der Rückflug von Kapstadt über Windhoek nach Frankfurt am Main ersatzlos gestrichen wurde, so dass erst am nächsten Tag ein Rückflug (nach Wecken im Hotel um 5.30 Uhr) und mehr als 14 Stunden Wartezeit am Flughafen einen Tag später erfolgte.

    Hier die Antwort von Air Namibia auf die Bitte um Schadensersatz:

    "In Bezug auf Ihren Antrag auf Ausgleichszahlungen in Höhe von EUR 600 pro Person können wir Ihnen leider keine positive Rückmeldung geben. Die Verordnung EG Nr. 261/2004 vom 17. Dezember 2004 Art. 9 bzw. das Urteil des EuGH vom 19. November 2009 bezieht sich ausschließlich auf Flüge innerhalb bzw. Abflüge aus EU-Ländern. Für Abflüge in die EU von Ländern außerhalb der EU muss die betroffene Fluggesellschaft in der EU als EU-Fluggesellschaft registriert sein, was bei Air Namibia nicht der Fall ist. Die Regelung betreffend Ausgleichszahlungen ist in diesem Fall somit leider nicht anwendbar, Air Namibia zu keiner Kompensation im Sinne der EG Verordnung Nr. 261/2004 verpflichtet. Wir bitten außerdem um Verständnis, dass eine pauschale Erstattung sowie eine Entschädigung für Folgeschäden wie z. B. Verdienstausfall, entgangener Urlaub oder versäumte Termine leider nicht möglich ist."

    Wer Air Namibia fliegt, geht also leer aus.

  • Urlauber (Website)
    schreibt am Mittwoch, 15-12-10 20:12:

    Finde immer wieder erstaundlich, wie einfach Flüge gestrichen werden können. Immer mühsam, wenn man das Ticket umtauschen muss - vor allem in Ländern, wo man die Sprache nicht kennt.

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